AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Yoline AG

 

Art. 1: Allgemeines

1.1 - Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind für alle Vertragsverhältnisse zwischen der Yoline AG, im Folgenden „Agentur“genannt, und dem Auftraggeber verbindlich, der die Dienste der Agentur in Anspruch nimmt. Sie sind integrierter Bestandteil jeder Dienstleistung, die von der Agentur geleistet wird. Abweichende Bedingungen müssen schriftlich vereinbart werden und unter Bezug auf diesen Vertrag erfolgen.

 

1.2 - Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann zu einem Vertragsbestandteil, wenn die Agentur diesen ausdrücklich zustimmt.

 

1.3 - Die Agentur behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Die Agentur wird dem Auftraggeber bei einer laufenden Vertragslaufzeit eine solche Änderung umgehend mitteilen. Sofern der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung der Änderungsmitteilung widerspricht, gelten die geänderten AGB als vom Auftraggeber angenommen. Bei Erteilung eines neuen Auftrags gelten die aktuellen AGB auch für alle bestehenden Aufträge.

 

1.4 - Alle Vereinbarungen, Vertragsänderungen und rechtserheblichen Erklärungen der Vertragsparteien bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Bestimmung. Erklärungen in Textform, welche durch elektronische Medien übertragen oder festgehalten werden, sind der Schriftform gleichgestellt.

 

1.5 - Sollte sich eine Bestimmung dieser AGB als ganz oder teilweise unwirksam erweisen, werden die Vertragsparteien diese Bestimmung durch eine neue, ihrem rechtlichen und wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahe kommende Vereinbarung ersetzen.

 

Art. 2: Angebot und Vertragsabschluss

2.1 - Alle Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich. Die Preisangaben in den Angeboten, wie beispielsweise auf derWebseite verstehen sich als Richtpreise und die darin enthaltenen Leistungen sind im Detail zu definieren.

 

2.2 - Der Vertrag gilt als verbindlich zustande gekommen, wenn der Auftraggeber die Auftragserteilung (Bestätigung der Offerte oder des Auftrags) schriftlich per E-Mail oder Post aufgibt. Damit wird automatisch vorausgesetzt, dass diese AGB gelesen und vollumfänglich akzeptiert wurden. Sollte ausnahmsweise keine schriftliche Auftragserteilung erfolgt sein, dann kommt der Vertrag zustande, wenn die Agentur mit der Leistungserbringung beginnt und der Kunde nicht widerspricht.

 

Art. 3: Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung

3.1 - Die Agentur bietet individuelle Dienstleistungen in den Bereichen Marketing, Kommunikation und Digitalisierung an. Dies umfasst beispielsweise Strategien, Konzeption oder operative Umsetzungen wie  Suchmaschinenmarketing, Webseitenentwicklung oder Designs.

 

3.2 - Art und Umfang der individuellen Dienstleistungen werden vertraglich zwischen dem Auftraggeber und der Agentur festgelegt. Paketpreise werden final in Offerten bestätigt. Dienstleistungspakete mit Pauschalpreisen werden monatlich durch die effektiven Leistungsdaten definiert.

 

3.3 - Die Agentur kann benachbarte oder ähnliche Märkte verschiedener Auftraggeber betreuen und wird dabei nicht den Interessen eines Auftraggebers Vorrang vor den Interessen eines anderen geben. Die Agentur erbringt keine exklusiven Dienstleistungen für einzelne Branchen oder geografische Gebiete, ausser dies wird vertraglich fest gelelegt.

 

Art. 4: Mitwirkung

4.1 - Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle notwendigen Mitwirkungsleistungen zu erbringen, damit die Agentur die vertraglichen Leistungen erbringen kann. Insbesondere wird er alle für die Vertragsdurchführung erforderlichen Informationen erteilen.

 

4.2 - Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Leistungen der Agentur unverzüglich zu prüfen und Mängel umgehend schriftlich zu rügen. Nimmt die Agentur auf Wunsch des Auftraggebers eine Fehlersuche vor und stellt sich heraus, dass keine Fehler vorliegen oder dass die Fehler ausserhalb des Verantwortungsbereichs der Agentur liegen, kann die Agentur den Aufwand in Rechnung stellen.

 

4.3 - Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, kann die Agentur die vereinbarten Leistungen in Rechnung stellen, selbst wenn der Auftrag nicht komplett abgeschlossen werden kann infolge fehlender Banner oder Analytics-Zugänge. Falls ein späterer Abschluss Mehraufwände generiert, kann die Agentur diese nach Aufwand entsprechend inRechnung stellen.

 

4.4 – Die Agentur kann zur Leistungserbringung externe Dienstleister als Unterkonkordanten in Auftrage integrieren, solange die Geschäftsbedingungen beidseits eingehalten werden.

 

Art. 5: Preise und Zahlungsbedingungen

5.1 - Die Preise der Agentur verstehen sich, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wird, in Schweizer Franken, exkl. MwSt. Die Agentur verwendet für Kalkulationen und Zahlungen in Fremdwährungen den aktuellen Monatsmittelkurs von estv.admin.ch.

 

5.2 - Beauftragte Zusatzleistungen verrechnet die Agentur zu einem Stundensatz von CHF 140.-. Regelmässige sowie unregelmässige Beratungs- und Standortbesprechungen, bei der Agentur oder dem Auftraggeber sowie über Telefon, Teams oder andere Kanäle, sind nicht in den vereinbarten Leistungen enthalten und werden zum regulären Stundensatz verrechnet. Die Reisezeit wird zum regulären Stundensatz je Teilnehmer verrechnet.

 

5.3 - Wird vom Auftraggeber eine Pausierung von monatlich wiederkehrenden Leistungen verlangt, gilt nachfolgende Formel zur Berechnung der monatlichen Gebühr: Bei Pausierungen, die kürzer als 30 aufeinanderfolgendeTage dauern, gilt die monatliche Leistung als erfüllt. Bei Pausierung eines ganzen Monats oder mehrerer Monate wird 50% der monatlichen Gebühr verrechnet.Bei Re-Aktivierung bestehender Kampagnen hat die Agentur infolge erhöhtemMonitoring im ersten Monat einen Mehraufwand zu erwarten. Dieser Mehraufwand kann ohne vorgängige Information verrechnet werden, jedoch maximal 50% de rvereinbarten regulären monatlichen Gebühr.

 

5.4 - Die Rechnungsstellung erfolgt standardmässig nach Vertragsabschluss. Laufende Kosten im Rahmen der Betreuung einer Werbekampagne können im Voraus oder nach abgeschlossenem Monat abgerechnet werden. Wird das Media-Budget über die Agentur einbezahlt, so erfolgt die Rechnungsstellung für den Gesamtbetrag im Voraus zuzüglich einer monatlichen Administrationspauschale von zwei Arbeitsstunden.

 

5.5 - Die Rechnungen der Agentur sind innert 30 Tagen netto ab Rechnungsstellung ohne Abzüge von Skonto, Spesen und Gebühren zur Zahlung fällig. Anderslautende Zahlungsbedingungen werden schriftlich im Vorausvereinbart.

 

5.6 - Gerät der Auftraggeber mit den Zahlungen an die Agentur in Verzug, ist die Agentur nach vorheriger Information (Telefon,E-Mail, Mahnung) berechtigt, die davon betroffenen Leistungen inklusive Leistungen Dritter sofort zu sistieren. Dadurch entstehender Mehraufwand stellt die Agentur in Rechnung. Die Wiederaufnahme der Leistungen und Reaktivierung von Konto-Zugängen erfolgt nach Bezahlung der offenen Rechnungen, einem Verzugszins von 5% p.a. für überfällige Rechnungen und einer Vorauszahlungsrechnung bis maximal drei Monate der vertraglichen Leistungen.

 

5.7 - Werden Leistungen Dritter, insbesondere Klickkosten für Suchmaschinenbetreiber oder andere Mediaanbieter, über die Agentur abgerechnet und gerät der Auftraggeber mit der Vergütung dieser Kosten in Verzug, so ist die Agentur nachvorheriger Information (Telefon, E-Mail) berechtigt, die davon betroffenen Leistungen und Werbekampagnen sofort zu sistieren. Die Wiederaufnahme derLeistungen bestehender Werbekampagnen erfolgt nach Bezahlung der offenen Rechnungen. Diese Wiederaufnahme führt infolge erhöhtem Monitoring im ersten Monat zu Mehraufwand. Dieser Mehraufwand wird ohne vorherige Information und zu maximal zusätzlich 50% der vereinbarten regulären monatlichen Gebühr verrechnet. Die definierten Ziele können nicht unverändert beibehalten werden.

 

Art. 6: Urheberrechtliche Nutzungsbefugnisse

6.1 - Während der Vertragsdauer stehen dem Auftraggebersämtliche von der Agentur für den Auftraggeber geschaffenen Inhalte zur Nutzung zur Verfügung. Die Urheberrechte und allfällige weitere Immaterialgüterrechte an diesen Werken verbleiben bei der Agentur.

 

6.2 - Nach ordentlicher Beendigung des Vertrags ist der Auftraggeber berechtigt, die Werbekampagnen zu übernehmen, nicht aber bei einer ausserordentlichen Beendigung gemäss Art. 11.2.

 

Art. 7: Datenschutz

7.1 - Der Auftraggeber ist für die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen und die rechtliche Zulässigkeit der von ihm bereitgestellten Daten verantwortlich. Die Agentur übernimmt keine Haftung für Verstösse gegen Datenschutzbestimmungen, die durch den Auftraggeber verursacht wurden.

 

Art. 8: Suchmaschinenoptimierung (SEO)

8.1 - Die Agentur bietet Suchmaschinenoptimierungsdienstleistungen an, die auf Best-Practice-Fällen basieren. Es wird jedoch keine Garantie dafür übernommen, dass die angebotenen Massnahmen zu nachweisbaren Erfolgen führen, da Suchmaschinen wie Google keine Einblicke in die von ihnen angewandten Parameter und Erfolgsfaktoren gewähren.

 

8.2 - Alle Dienstleistungen im Bereich SEO können nicht erbracht werden, falls das Tool von SISTRIX die Webseite nicht passend crawlen kann.

 

8.3 - Die Integration der Content-Inhalte ist zu keinem Zeitpunkt Teil des Angebots.

 

Art. 9: Rechtliche Verantwortung in der Kommunikation

9.1 - Der Auftraggeber ist allein verantwortlich für die rechtliche Zulässigkeit aller Kommunikationsinhalte, einschliesslich Ideen zur Content-Erstellung, selbst wenn diese Ideen seitens der Agentur kommen. Dies umfasst insbesondere die Einhaltung des Werberechts.

 

9.2 - Bei der Erstellung von Fotografie- und Videoinhalten liegt die Verantwortung für die Einholung von Model Releases beim Auftraggeber. Die Urheberrechte an den erstellten Fotografien und Videos verbleiben bei den jeweiligen Fotografen und Filmproduzenten.

 

Art. 10: Gewährleistung und Haftung

10.1 - Die Agentur übernimmt die Gewähr dafür, dass die Leistungen entsprechend der bei Vertragsabschluss gültigen Leistungsbeschreibung erfüllt werden und im Wesentlichen den dort beschriebenen Funktionen entsprechen. Die Zusage auf Aufnahme bei einem Suchdienst oder Internetverzeichnis sowie die Garantie auf bestimmte Rankingpositionen in denErgebnisseiten der Suchmaschinen wird dabei von der Agentur ausdrücklich nicht gewährt.

 

10.2 - Die Agentur haftet für etwaige weitere Schäden und Folgeschäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

 

10.3 - Die Beweislast bei Mängeln, für das Verschulden der Agentur und für die rechtzeitige schriftliche Mängelrüge, liegt beim Auftraggeber.

 

10.4 - Der Auftraggeber ist für die Zulässigkeit und Freiheit von Rechten Dritter der von ihm angemeldeten Begriffe und Inhalte seiner Seiten allein verantwortlich, insbesondere in urheberrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher und strafrechtlicher Hinsicht. Die Agentur prüft nicht, ob die angemeldeten Inhalte oder die Seiten des Auftraggebers Rechte Dritterverletzen oder ob sie der Wahrheit entsprechen.

 

10.5 - Die Agentur behält sich vor, Begriffe oder Aufträge abzulehnen, die offensichtlich rechtswidrig sind oder gegen die Netiquette verstossen. Die Agentur führt jedoch keine eigene rechtliche Prüfung der Begriffe oder der auf den Seiten des Auftraggebers gehosteten/enthaltenenInhalte durch. Die Agentur ist nicht verpflichtet, Markenrechte Dritter zu recherchieren oder zu überwachen.

 

10.6 - Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Agentur hinsichtlich aller Ansprüche Dritter, die dadurch entstehen, dass der Auftraggeber Begriffe oder Inhalte verwendet, die unzulässig oder mit RechtenDritter belastet sind, vollumfänglich schadlos zu halten.

 

10.7 - Die Haftung der Agentur ist ausgeschlossen, wenn Hindernisse auftreten, die die Agentur trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht abwenden kann, ungeachtet ob diese bei der Agentur, beim Auftraggeberoder einem Dritten entstehen. So gewährleistet die Agentur unter anderem nicht, dass Leistungen Dritter, insbesondere Netzwerkdienstleistungen oder andere Beistellungen Dritter stets unterbrechungs-, fehlerfrei und sicher vorhanden sind. Die Agentur haftet nicht, wenn Zulieferer oder Dienstanbieter ohne grobes Verschulden der Agentur nicht ordnungsgemäss geliefert haben oder weil die von diesen gelieferte Software oder Netzdienstleistungen nicht ordnungsgemäss funktionieren. Die Agentur übernimmt keine Haftung für Vorkommnisse höherer Gewalt, wie Ausfälle öffentlicher Stromnetze, Unfälle, Arbeitskonflikte, behördliche Massnahmen oder Unterlassungen, Naturereignisse, Epidemien, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr etc.

 

Art. 11: Vertragslaufzeit, Kündigung

11.1 - Die Laufzeit der Dienstleistungen der Agentur wird zwischen dem Auftraggeber und der Agentur vertraglich vereinbart. Projektverträge werden in der Regel auf unbestimmte Dauer abgeschlossen und enden betreffend einmaliger Leistungen mit der Erfüllung.

 

11.2 - Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Wichtige Gründe für eine fristlose Auflösung des Vertrages durch die Agentur liegen unter anderem vor, wenn:

-             der Auftraggeber seine Zahlungen einstellt, über ihn ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder Ansprüche des Auftraggebers gepfändet werden und die Pfändung nicht binnen zwei Wochen aufgehoben wird;

-             der Vertragspartner Bestimmungen über die Zulässigkeit von Inhalten und Begriffen gegenüber Drittparteien nicht einhält oder gegen wesentliche Vertragspflichten, z. B. die Geheimhaltungspflicht verstösst;

-             Dritte die Zulässigkeit der durch den Auftraggeber angemeldeten Begriffe und Seiteninhalte angreifen.

 

Art. 12: Geheimhaltung

Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle ihm bei der Vertragsdurchführung von der Agentur oder im Auftrag der Agentur handelnden Personen zugehenden oder bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse oder als vertraulich bezeichnete Informationen geheim zu halten. Diese Geheimhaltungspflicht gilt während der gesamten Dauer des Vertrages und während 3 Jahren nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

 

Die Agentur ist befugt, für abgeschlossene Arbeiten und Projekte sogenannte „Show Cases“ zu erstellen und diese für interne Zwecke, für Marketing auf den eigenen sozialen Medien sowie für Verkaufsdossiers zu nutzen. Hierbei wird auf die Geheimhaltung der Geschäfts- sowie Betriebsgeheimnisse und vertrauliche Informationen Rücksicht genommen.

 

Art. 13: Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und der Agentur ist schweizerisches Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist am Sitz der Yoline AG.